M i e t b e d i n g u n g e n

1. Vertragsabschluss

Für alle Vereinbarungen gelten ausschließlich die Bedingungen der Agentur eventserve. Umfang und Inhalt des Mietvertrages entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung der Agentur eventserve. Anderweitige Bestimmungen des Mieters haben keine Gültigkeit. Ergänzende oder abweichende Absprachen sind nur gültig, wenn diese durch die Agentur eventserve schriftlich bestätigt werden. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Wir behalten uns das Recht vor, die im Zusammenhang mit der Erstellung und Abgabe aufallenden Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen. In besonders gelagerten Fällen behalten wir uns jederzeit das Recht vor , von der allgemeinen Mietbedingung abzuweichen.

 

2. Eigentumsrecht

Die gemieteten Artikel sind Eigentum der Agentur eventserve. Bei Pfändungsversuchen durch Dritte, seitens des Mieters, hat der MIete ausdrücklich, die Verpflichtung auf die Eigentumsrechte der gemieteten Artikel hinzuweisen. Die Agentur eventserve ist berechtigt die Mietobjekte beim Mieter bzw. am Einsatzort zu entfernen, ohne dass es eines gerichtlichen Titels bedarf.

 

3. Mietpreise

Der Mietpreis eines Artikels versteht sich ab Lager und gilt für einen Benutzungstag. Am zweiten Benutzungstag berechnen wir 50 % der Grundmiete. Die Agentur eventserve ist darum berechtigt, eine Kautionssumme in Höhe von 50 % des Gesamtmietpreises bei der Übergabe. Wird das Mietobjekt in korektem Zustand wieder zurück gegeben, wird die Kautionssumme so bald wie möglich, an den Mieter zurück gezahlt. Die Preise verstehen sich inkl. geltender Mehrwertsteuer.

 

4. Zahlung

Der Mieter bezahlt bei der Abnahme des Mietobjekts den Gesamtmietbetrag und die anfallende Kaution ohne Vorbehalt.

 

5. Mietzeitraum

Dem Mieter wird das Mietobjekt über den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Sofern der Mieter eine Verlängerung des Mietzeitraumes wünscht, hat er dies spätestens 1 Tag vor Ablauf des Mietzeitraumes der Agentur eventserveschriftlich mitzuteilen. Eine Verlängerung ist nur mit schrioftlicher Zusage der Agentur eventserve möglich. Die Agentur eventserve hat danach das Recht für einen weiteren Benutzungstag einen zusätzlichen Mietbetrag in rechnung zu stellen. Wird das mietobjekt vorm Mieter nicht termingerecht zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Die Agentur eventserve ist berechtigt der Mietobjekte hat zu den üblichen Geschäftszeiten der Agentur eventserve zuverfolgen.

 

6. Gefahrenübergang / Haftung

Für die Gefahren, die vor dem Mietobjekt ausgehen bzw. verursacht werden könnte, haftet ausschließlich der Mieter. Der Mieter hat sich vorab über die Spezifikation des Mietobjekts resultieren. Für Verlust oder Beschädigung des Mietobjektes ist der Mieter in vollem Umpfang verantwortlich. Ebendfalls gilt dies für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Wasser, Unwetter wie z.B. Sturm o. Hagel, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Liegt die Höhe des Schadens unter dem aktuellen Wiederbeschaffungspreis des Mietobjektes, ist der Mieter dazu verpflichtet, die Reperaturkosten zu ersetzen. In allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert des Mietobjektes resultieren, gegen uns geltend machen könnten. Die agentur eventserve haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. In diesem Falle bleibt die Haftung auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von unserer Haftung vollständig ausgeschlossen.

 

7. Verwendung der Mietobjekte

Die Mietobjekte sind vom Mieter nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch zu verwenden. Eine anderweitige Verwendung ist dem Mieter nicht gestattet. Zwecks Überprüfung ist die Agentur eventserve berechtigt, die Mietobjekte jederzeit am Einsatzort zu überprüfen. Der Mieter hat einen ungehinderten und unentgeltlichen Zugang zu ermöglichen. Agenturembleme und Kennziffern bzw. Herstellerangaben sind unverändert an den Mietobjekten zu belassen. Technische Änderungen sind an den Mietobjekten nicht gestattet. Die Mietobjekte dürfen nur mit Zustimmung der Agentur eventserve an Dritte zur Benutzung überlassen werden. Sofern wir einer Benutzung durch Dritte zustimmen, ist der Mieter unverändert verpflichtet, alle seine Verpflichtungen, die aus unseren Vermietungs- und Zahlingsbedingungen resultieren, zu erfüllen.

 

8. Versicherung

Die Mietobjekte sind nicht versichert. Die volle Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser das Mietobjekt in Empfang genommen hat. Die Agentur eventserve empfielt daher für den gesamten Zeitraum, der Überlassung der Mietobjekte, eine Versicherung.

 

9. Verfügbarkeit

Kann die Agentur eventserve die Mietobjekte nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, die sich in Folge höherer Gewalt, wie z.B. schlechtes Wetter, Brand, Explusion oder durch versäumnisse des MIeters oder Dritte wie z.B. Zulieferern oder Transporteuren, ist dies nicht der Agentur eventserve anzulasten. Eine Auflösung des Vertrages ist nur möglich, wenn der Agentur eventserve eine angemessene schriftliche Nachfrist zur Erfüllung eingeräumt wird und auch innerhalb dieser näheren Frist keine Erfüllung statt gefunden hat.

 

10. Informationspflichten des Mieters

Der Mieter muss die Agentur Eventserve bei Rückgabe darüber informieren, dass die Mietobjekte nicht vollständig oder beschädigt sind. Ebenfalls hat der Mieter darüber zu informieren, wenn das Mietobjekt gestohlen oder anderweitig verloren gegangen ist.

 

11. Urheberrecht

Die Agentur Eventserve ist dazu berechtigt, am Einsatzort des Mieters die Mietobjekte zu fotografieren bzw. zu filmen und zu werbetechnischen Zwecken zu verwenden.

 

12. Abbildungen/Fotos/Texte

Die veröffentlichten Fotos im Verleihkatalog bzw. in den Mailings oder auf den Internetseiten können von der Wirklichkeit abweichen. Dies gilt insbesondere für Naturprodukte wie z.B. Tischdecken, da Farbunterschiede nicht ausgeschlossen werden können. Die verwendeten Texte zu den Fotos können, auf Grund von Veränderungen bei der Produktion oder bei Verbesserungen, von dem Mietobjekt etwas abweichen.

 

13. Abholung, Ablieferung, Retournierung, Anlieferung

Sofern der Mieter die Mietobjekte selbst abholt, muss er diese auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit prüfen. Der Transport darf nur in geschlossenen Fahrzeugen, also in keinen Planenfahrzeugen, transportiert werden. Wird die Agentur Eventserve mit der Anlieferung beauftragt, erfolgt diese bis hinter die erste Tür im Parterre, sofern ein Zugangsweg für LKWs vorhanden ist und die Zugangstür mindestens 2m breit und 2,50m hoch ist. Sind die Anliefer-bwz. Abholbedingungen durch einen zu schmalen Zugangsweg bzw. parkende Autos, die den An- und Abtransport verhindern, oder ist das Mietobjekt noch nicht sauber sortiert, um abgeholt zu werden, hat die Agentur Eventserve das Recht, die dadurch entstandenen Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen. Ebenso gilt dies auch bei Abholung der Mietobjekte. Bei Abholung ist der Mieter damit einverstanden, dass das Geschirr, Besteck, Tischdecken und anderes Kleinmaterial erst im Lager der Agentur Eventserve zurückgezählt wird.

 

14. Reinigung

Der Mieter sagt zu, die Mietobjekte pfleglich zu behandeln. Geschirr, Besteck und anderes Kleinmaterial können gegen ein vereinbartes Entgeld von der Agentur Eventserve gereinigt werden. Die genannten Mietobjekte müssen sortiert zurückgegeben werden. Sollte dem nicht so sein, fallen Sortierungskosten an, die dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Werden die Mietobjekte extrem verschmutzt zurückgegeben, hat die Agentur Eventserve das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten nachträglich in Rechnung zu stellen. Textilien wie z.B. Tischdecke, Hussen, etc. sind trocken zurück zu geben.

 

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein, so werden die anderen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung, soll eine dem Sinn nach entsprechende Bestimmung treten.

 

16. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand ist Kassel festgelegt.

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